Newsletter-Software für NPOs
E-Mail, Messaging und Mailings – auf einem Empfängerbestand
Ein Newsletter ist nur so gut wie die Liste dahinter. Wenn die Empfängerdaten im CRM liegen und der Versand direkt darauf zugreift, entfällt der Export – und mit ihm die veraltete Liste, die niemandem auffällt, bis eine Verdankung an die falsche Adresse geht. Good Newsletter ist genau so gebaut.
Good Newsletter
E-Mail-Kampagnen auf den Daten, die ihr ohnehin pflegt – rechtssicher, ohne HTML-Kenntnisse.
Newsletter im Einsatz
E-Mail-Kampagnen bauen, testen und versenden – so sieht es in Good Newsletter aus.
Wenn E-Mail nicht reicht
Zwei ergänzende Wege zur selben Zielgruppe – ohne zweite Adressliste.
Good Newsletter ist ein Modul von Good NPO
Zusatzmodul, Preis je nach Umfang – siehe Preise.
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Good NPO im Überblick
Häufig gestellte Fragen zum Newsletter
Brauchen wir für den Newsletter ein Double-Opt-in?
Für werbliche Newsletter ist eine nachweisbare Einwilligung der sichere Weg – nach revDSG wie nach DSGVO. Good Newsletter bestätigt Anmeldungen im Double-Opt-in und führt ein Einwilligungsprotokoll, sodass ihr im Zweifel belegen könnt, wer wann zugestimmt hat.
Wie hängt der Newsletter mit dem CRM zusammen?
Der Versand greift direkt auf die Empfängerdaten in Good NPO zu. Es gibt keinen Export und keine zweite Liste, die veraltet – Abmeldungen und Adressänderungen wirken sofort, und ihr könnt Empfänger nach Mitgliedschaft, Spendenverhalten oder Event-Teilnahme auswählen.
Können wir auch über WhatsApp oder SMS kommunizieren?
Über WhatsApp ja, mit Good Messenger. Kampagnen laufen einwilligungsbasiert, dazu kommen transaktionale Nachrichten wie Anmeldebestätigungen und ein 1:1-Posteingang für eure Geschäftsstelle. Die Empfängerdaten sind dieselben wie im Newsletter. SMS verschickt Good Messenger heute nicht.
Können wir unsere bestehenden Newsletter-Abonnenten übernehmen?
Ja. Eine bestehende Empfängerliste importieren wir als Tabelle – wenn ihr das Datum der Einwilligung habt, kommt es mit, damit der Nachweis erhalten bleibt. Adressen, die schon als Mitglied oder Spenderin erfasst sind, werden dabei zusammengeführt statt doppelt angelegt.