Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Goodvantage GmbH (nachfolgend "Firma"). Die Firma Goodvantage stellt Software her. Unser Ziel ist es, Kunden durch spezifisch zugeschnittene Software erfolgreicher zu machen. Wir bieten Teile unserer Software auch als Software as a Service (SaaS) an.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden zustande.

Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt) und weiterer allfällig anwendbarer Steuern.

Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

4. Bezahlung

Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung.

Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug.

Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).

Die Firma behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.

Bietet die Firma auch Produkte über eine Onlineplattform zum Kauf, zur Miete oder zu sonstiger Nutzung an, so kann sie Bezahlung auch auf dem elektronischen Weg im Rahmen des Bestellvorganges (Kreditkarten, Paypal oder andere Zahlungssysteme) verlangen.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.

Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

5. Pflichten der Firma

5.1 Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.

5.2 Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.

7. Abwerbe- und Anstellungsverbot

Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen, weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten, abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder die entsprechende Hilfsperson beschränkt.

8. Abnahme

Machen die Produkte oder Dienstleistungen eine Abnahme erforderlich, so erfolgt dies gemäss dem separaten Abnahme-Dokument der Firma.

9. Gewährleistung

Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.

10. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden, verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.

Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

11. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Weder diese AGB, noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.

Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, das der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchen Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

12. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

13. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.

Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Aufschaltung auf der Website (https://goodvanta.ge/agb) durch die Firma in Kraft.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

14. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

16. Vertraulichkeit

Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

17. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major, sind ausgeschlossen.

18. Spezifische Bestimmungen

18.1 Softwarelizenz

Die Firma gewährt dem Kunden das Recht, die Software für die vereinbarte Zeitdauer zu nutzen. Die Lizenz ist unübertragbar und nicht exklusive sowie auf die Funktion und den Umfang gemäss Produktebeschrieb beschränkt. Auch nach Bezahlung der Lizenzgebühr bleibt die Software im Eigentum der Firma; Der Kunde darf die Software lediglich für die vereinbarte Anzahl User und Datenmengen benutzen.

Abgesehen von der für das Back-up erforderlichen Kopie, ist das Kopieren untersagt. Es ist dem Kunden untersagt, die Software oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogramme zu kopieren, reproduzieren, zu sublizenzieren oder sonst wie zu übertragen oder zu vervielfältigen oder auf Dritte zu übertragen. Des Weiteren ist es dem Kunden untersagt die Software oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogramme zu verändern, dekompilieren, disassemblieren oder aus Elementen davon eine neue Software zu erstellen, es sei denn, die schriftliche Genehmigung der Firma liege vor.

Der Kunde ist verpflichtet, stets die aktuelle Version der entsprechenden Software zu benutzen. Des Weiteren ist es dem Kunden untersagt jegliche urheberrechtlichen Kennzeichen an der Software oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogrammen zu entfernen oder zu verändern. Das Urheberrecht der Software verbleibt vollumfänglich bei der Firma als Lizenzgeberin und wird dem Kunden nicht übertragen. Der Kunde gilt einzig als Lizenznehmer, der zur vertragskonformen Nutzung der Software berechtigt ist.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass auf seiner Seite die technischen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Empfang und die Nutzung der Dienstleistungen, Daten und Inhalte gegeben sind. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat dies keinen Einfluss auf das Zustandekommen und das Weiterbestehen des Vertrages zwischen dem Kunden und der Firma.

Der Kunde verpflichtet sich, die bei der Anmeldung erforderlichen personenbezogenen Daten wahrheitsgemäss anzugeben und Änderungen der personenbezogenen Daten der Firma mitzuteilen.

18.2 Wartung/Haftung

Schadenersatzansprüche für Verlust der eingesetzten Investitionen, für entgangenen Gewinn, für Datenverlust, für Wiederherstellung der Software, für Standzeiten oder für sonstige entfallene Produktions- oder Arbeitszeiten sowie für Kursverluste werden vollständig ausgeschlossen. Dies gilt für sämtliche Forderungen des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen.

Die Firma übernimmt keine Verantwortung für externe oder indirekte Mängel und Folgeschäden (z.B. Schäden aus Betriebsausfall, Verzug von Informationsweiterleitung, wegen Viren oder aus Linien- oder Systemfehlern). Soweit die vertragliche Haftung der Firma ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Hilfspersonen der Firma.

Der Kunde akzeptiert Überprüfungen und Wartungsarbeiten durch die Firma, die die Verfügbarkeit einiger oder aller Produkte vorübergehend beeinträchtigen können. Bei einer Weiterleitung von Inhalten und Leistungen Dritter kann es ebenfalls zu vorübergehenden Übertragungsverzögerungen kommen. Die Firma ist bemüht, Ausfallzeiten im Interesse des Kunden möglichst kurz zu halten.

Der Kunde akzeptiert verhältnismässige Beeinträchtigungen. Die Firma haftet nicht für Systemausfälle von Netzbetreibern, Serviceprovidern usw.

Die Firma bietet keine Gewähr dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen zu jeder Zeit hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten verfügbar bleiben. Ein Unterbruch der Zugänglichkeit der Dienstleistungen für den Kunden führt nicht zu Schadenersatzansprüchen.

18.3 Gewährleistung

Die Firma leistet Gewähr, dass die lizenzierte Software der Produktspezifikation im Wesentlichen entspricht und entsprechend den Angaben verwendet werden kann. Eine Nachbesserung ist nur mit Zustimmung der Firma möglich. Die Firma übernimmt nur gestützt auf eine besondere Absprache irgendwelche Modifikationen oder Nachbesserungen an der Software. Der Kunde hat keinen Anspruch auf irgendwelche Kundenbetreuungs- oder Upgrade-Tätigkeiten der Firma.

Die Firma übernimmt keine Verantwortung für die Rentabilität der lizenzierten Software und der darauf basierenden Geschäfte. Es gibt keinerlei Garantie, dass mit der Software kurz- oder langfristig Gewinn erzielt werden kann. Es obliegt dem Kunden, die einzelnen Geschäfte, die mit Hilfe der Software vorgenommen werden, zu kontrollieren und die jeweilige Vereinbarkeit mit seinem Risikoprofil zu überwachen. Der Kunde verwendet das Programm auf eigene finanzielle Gefahr und Verantwortung.

Sollten allfällige Mängel an der lizenzierten Software festgestellt werden, sind diese spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Herunterladen der Software gegenüber der Firma schriftlich oder per E-Mail geltend zu machen. Die Firma haftet nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung, normaler Abnutzung oder durch Fremdeinwirkung (Stromausfall, fehlerhafte Hardware etc.) entstanden sind. Insbesondere haftet die Firma nicht für allfälligen Datenverlust. Es obliegt dem Risikobereich des Kunden, seine Daten regelmässig zu sichern und allfällige Back-Ups durchzuführen.

19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage zu erhreben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.